SRC (Short Range Certificate)
Es ist auf allen Seeschifffahrtsstraßen international gültig und ist Pflicht auf allen mit UKW – Funkgeräten ausgerüsteten Motor- und Segelbooten im Küstenbereich.
Das Short Range Certificate (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis) ist für die Bedienung von UKW-Sprechfunkgeräten und DSC-Controllern auf Sportbooten erforderlich. Es gilt weltweit und ist unbefristet gültig. UKW-Sprechfunkgeräte und DSC-Controller dienen zur direkten Kommunikation der Wasserfahrzeuge untereinander oder zwischen Schiffen und Schleusen, Häfen sowie Küstenfunkstellen. Insbesondere in einem Notfall ist es wichtig, Kontakt mit anderen Schiffen oder Küstenfunkstellen aufnehmen zu können. Das ist mit einem Handy nicht möglich, wenn keine Mobilnetzabdeckung besteht. Und selbst wenn Sie ein Netz haben, kennen Sie die Telefonnummern der Schiffe in der Nähe? Mit einem UKW-Funkgerät ist eine allgemeine und sichere Alarmierungsmöglichkeit gegeben, die ein Handy nicht gewährleisten kann.
In immer mehr Ländern verlangen Vercharterer die Vorlage eines Funkzeugnisses. Denn sobald sich ein Seefunkgerät an Bord eines Schiffes befindet (egal ob ein- oder ausgeschaltet), sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss der Schiffsführer selbst im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein. Es reicht nicht mehr aus, wenn irgendeine Person an Bord Inhaber des Funkzeugnisses ist. Das SRC berechtigt zur Teilnahme am internationalen UKW-Seefunk und Benutzung der Funkeinrichtungen des GMDSS (DSC-Controller) im UKW-Bereich. Bei der Prüfung sind Grundkenntnisse in englischer Sprache sowie im Seefunk vorkommende englische Redewendungen und Vokabeln nachzuweisen. Das SRC gilt nicht für die Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 16 Jahre. |
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