UBI Binnenfunkzeugnis
Es ist gültig auf allen Binnenwasserstraßen Europas und ist Pflicht auf allen mit UKW – Funkgeräten ausgerüsteten Motor- und Segelbooten im Binnenbereich.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist für alle Schiffe erforderlich, auf denen sich Binnenfunkgeräte befinden. Es wird von den Ländern der “Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk” anerkannt (z.B. Niederlande, Belgien, Österreich, Schweiz etc.). Anders als im Seefunk, ist dieses Sprechfunkzeugnis nicht speziell für die Sportschifffahrt, sondern auch für die Berufsschifffahrt gültig. Sobald sich ein Binnenfunkgerät an Bord eines Schiffes befindet (das übrigens während der Fahrt eingeschaltet sein muss, weil es eine Funkbenutzungspflicht gibt), sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss eine Person an Bord im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.
UKW-Sprechfunkgeräte für den Binnenfunk dienen zur direkten Kommunikation der Wasserfahrzeuge untereinander oder zwischen Schiffen und Schleusen, Häfen sowie Revierzentralen. Insbesondere in einem Notfall ist es wichtig, Kontakt mit anderen Schiffen oder Revierzentralen aufnehmen zu können. Auch bei einem gecharterten Boot wird oft die Vorlage eines Funkzeugnisses gefordert. Das UBI gilt nicht für die Teilnahme am Seefunk. Die Prüfung für das UBI wird in deutscher Sprache abgenommen und es sind Kenntnisse für die im Binnenfunk vorkommende Redewendungen nachzuweisen. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 15 Jahre. |
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